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Das Bureau National Interprofessionnel du Cognac (BNIC) hat neue Regeln der Klassifizierung für Cognac beschlossen. Demnach muss ab dem 1. April 2018 gefüllter Cognac der Kategorie XO nun mindestens zehn statt bislang mindestens sechs Jahre im Fass gereift sein. XO ist auch unter den Bezeichnungen “Out of Age”, “Extra”, “Ancestral”, “Ancestor”, “Gold” und “Imperial” im Handel erhältlich.

Für die bis zum 31. März 2018 gefüllten oder verpackten XO-Cognacs gilt eine Übergangsregelung. Bis zu diesem Zeitpunkt gefüllte, sechs bis neun Jahre alte Cognacs dürfen noch bis zum 31.3.2019 als XO verkauft werden. Sämtliche Produzenten müssen diese Bestände detailliert an das BNIC melden. Die Verlängerung der Fasslagerung auf zehn Jahre hatte das BNIC bereits im Jahr 2011 mit einer achtjährigen Übergangszeit beschlossen, um Rücksicht auf die Produzenten zu nehmen.

(uka / Foto: Thomas Hine - Wikipedia)


 

 

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