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Der VDP hat die Vorschläge des Deutschen Weinbauverbandes zur Reform des Weingesetzes scharf kritisiert. Nach den vor wenigen Tagen bekannt gewordenen Vorschlägen will der Weinbauverband das romanische System der Lagenklassifikation für die Weine mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g.U.) mit Gebiets-, Orts und Lagenwein ins Gesetz aufnehmen. Landweine erhalten die Angabe „geschützte geografische Angabe“ (g.g.A.), ebenso wie Qualitäts- und herkömmliche trockene Prädikatsweine ohne Ortsangaben. Die seit Langem als verwirrend geltenden Großlagennamen sollen demnach weiter erhalten bleiben, zudem will der Verband lange Übergangsfristen erreichen.

Dazu schreibt der VDP: „Der Rückgang des Inlandsanteils von deutschem Wein unter 40 Prozent und der massive Einbruch im Export sind mehr als Warnzeichen. Sie verdeutlichen eine massive Krise, deren Ursachen und mögliche Antworten schon seit vielen Jahren diskutiert werden.“ Daher würde „ein ‚weiter so‘ ganz sicher keine Chance auf Besserung“ bieten. „Ohne Einschnitte wird es am Schluss nicht möglich sein, den deutschen Wein in eine erfolgreiche Zukunft zu führen. Dafür ist es nun aber höchste Zeit“, heißt es in der Stellungnahme.

„Die am 4. Februar 2020 erfolgten Beschlüsse des Vorstandes des Deutschen Weinbauverbandes sind das absolute Minimum, das jetzt umgesetzt werden muss. Weitere Abstriche würden das gesamte Projekt gefährden, da damit keine Profilierung mehr verbunden und für den Konsumenten keine Klarheit gegeben wäre.“

Weine aus Rebsorten, die nicht den jeweils zu definierenden regionalen Profilen entsprechen, sollten laut VDP zum g.g.A.-Wein abgestuft werden, ebenso „erklärungsbedürftige Spezialitäten“ wie „Merlot und Rieslaner“. Das VDP-Statement endet mit einer sehr deutlichen Position: „Sollte auf dieser Basis keine Einigung erfolgen und dadurch erneut die notwendigen Schritte verhindert werden, wird die Zukunft des deutschen Weinbaus in dem Beschreiten unterschiedlicher Wege liegen, da sehr viele Erzeuger nicht bereit sind, sich erneut auf einen kleinsten gemeinsamen Nenner, voller Verwässerungen und Parallelitäten einzulassen.“

Der erste Gesetzentwurf des Bundeslandwirtschaftsministerium soll nach einiger Verzögerung demnächst veröffentlicht werden.

(uka / Foto: Deutsches Weininstitut)

 

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