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Die Regeln für den An- und Ausbau der italienischen DOP-Weine Amarone, Recioto, Ripasso und Valpolicella sind strenger geworden. Die nun in Kraft getretenen Änderungen wurden bereits seit 2012 von Produzentenverband Consorzio Valpolicella diskutiert. In allen vier Anbaugebieten dürfen Weingüter nun den Anteil der Rebsorte Corvinone in ihren Weinen auf bis zu 95 Prozent erhöhen. Bislang waren höchsten 50 Prozent zulässig. Sie sei den klimatischen Veränderungen besser angepaasst, reagiere weniger empfundlich auf Hitze und Trockenheit und sei weniger anfällig für die berüchtigte Krankheit Esca.

Für die Produktion von Amarone und Recioto müssen die Rebstöcke in den Weinbergen nun mindestens vier statt bislang drei Jahre alt sein. Den Restzuckergehalt des Amarone hat das Konsortium von bislang zwölf auf nun neun Gramm pro Liter reduziert.

Beim Ripasso ist es nun verboten, für die Zweitgärung Trester aus anderen Betrieben zu verwenden. Dies war bislang möglich.v Zudem darf die Zweitgänrung nicht unterbrochen werden und muss mindestens drei Tage dauern. Ripasso muss nun zudem zehn bis 15 Prozent Amarone oder Recioto enthalten.

(uka)

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