Für die in Frankreich seit 1934 verbotenen Rebsorten Clinton, Noah, Isabelle, Othello, Herbemont und Jacquez soll der Anbau wieder erlaubt werden. Sie galten bislang als wenig ertragreich, sind aber widerstandsfähig gegen Krankheiten. Die Wiedererlaubnis steht im Zusammenhang mit der Reform der EU-Agrarpolitik. Der Vorschlag der EU-Kommission ist erstmals in einem Brief vom Landwirtschaftsministerium an die Zulassungsbehörden der Weinregion Gard neben anderen Punkten aufgeführt.
Die Zulassungsbehörde von Gard hat bereits Zustimmung signalisiert. „Die junge Gerneration der Weinmacher ist offen für neue Geschmacksrichtungen, interessiert an Ökologie sowie für historische, widerstandsfähige Rebsorten“, schreibt die Weinbaubehörde. Auch andere am Verfahren beteiligte Institutionen haben Neutralität oder Zustimmung signalisiert. Daher könnten die Sort bald wieder zurückkehren.
(uka)