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Der rheinland-pfälzische Weinbauminister Volker Wissing hat erneut die Säuerung von Trauben, Most, teilweise vergorenem Traubenmost, Jungwein und Wein des Jahrgangs 2018 in allen Anbaugebieten des Landes zugelassen. Von der Regelung ausgenommen ist nur der Eiswein.

„Mit dieser frühzeitigen Entscheidung möchte ich sicherstellen, dass unsere Weinbaubetriebe vor Lesebeginn Klarheit haben“, sagte Wissing. Rheinland-Pfalz ist das Bundesland mit den meisten Weinanbaugebieten: Ahr, Mittelrhein, Nahe, Mosel, Rheinhessen und Pfalz. Deshalb hat die Freigabe der Säuerung für andere Bundesländer Signalwirkung.

Die Vegetationsperiode 2018 in Rheinland-Pfalz sei „bis Anfang August von überdurchschnittlich hohen Temperaturen geprägt“ worden, vor allem in den Monaten Juni, Juli und dem Beginn des Augusts, schreibt das Ministerium. „Dies ging - von lokalen Gewitterereignissen abgesehen - einher mit außerordentlich geringen Niederschlägen in weiten Teilen des Landes. Darüber hinaus herrschte eine mehrwöchige Hitzewelle mit Tageshöchsttemperaturen von 35° bis 38° C im gesamten Gebiet von Rheinland-Pfalz“, heißt in einer Mitteilung. Die hohen Temperaturen, verbunden mit einem stetigen heißen Wind, hätten hohe Transpirationsverluste der Reben sowie einen starken Abbau der Äpfelsäure verursacht. Diese stark vom langjährigen Mittel abweichenden Wetterbedingungen hätten witterungsbedingt zu einer außergewöhnlich frühen und starken Abnahme der Säuregehalte in den Weintrauben geführt, verbunden mit einem starken Anstieg der pH-Werte. Die durchgeführten Reifemessungen zum 7. August 2018 hätten, so Wissing, im Durchschnitt Säuregehalte ergeben, die mit Werten zwischen 5,2 und 8,0 g/L niedriger seien als im langjährigen Mittel.

Von der Regelung ausgenommen sei Eiswein, da er „typischerweise durch einen ausgeprägten natürlichen Säuregehalt“ gekennzeichnet sei.

Die Ausnahmebestimmung zur Säuerung von Most und Wein wird damit fast zur Regel: Bereits in den Jahren 2017, 2016, 2015, 2014, 2012, 2011 und 2009 hat das Ministerium die Erlaubnis dazu erteilt.

(uka / Foto: Deutsches Weininstitut)

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