Der Weinbauverband Rheinhessen hat die für ihn entscheidenden Punkte bei der anstehenden Reform des Bezeichnungsrechts erarbeitet. So wollen die Verantwortlichen die bisherigen Großlagen und Bereiche erhalten, dabei soll aber generell auf die Gemeindenamen verzichtet werden, berichtete die „Weinwirtschaft“.
Die bisherigen Großlagen sollen in Einteilung der Bereiche eines Anbaugebiets integriert werden. Die Nennung von Einzellagen soll demnach künftig ausschließlich in Kombination mit der Erzeuger- oder Gutsabfüllung möglich sein.
Auch bei der Mengenbegrenzung hat der Weinbauverband eine Position gefunden: Für Ortsweine soll der Maximalertrag bei 80 hl pro Hektar liegen. Bei Weinen aus Einzellagen soll die Menge auf 60 hl pro Hektar begrenzt werden, zudem fordert der Verband genau definierte Regeln zu Mostgewicht, Ertrag und Abfüllerangabe.
(uka / Foto: Deutsches Weininstitut)