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Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat ein erstes Eckpunktepapier zur geplanten Reform des deutschen Weingesetzes veröffentlicht. Es sei bereits mit den Vertetern der Bundesländer sowie der Weinbauverbände abgestimmt. Damit soll ein herkunftsbezogenes Qualitätssystem mit Kategorien wie Grand Cru und Ortswein in Deutschland verankert werden. Für künftig geschützte Herkunftsbezeichnungen will das Ministerium noch Qualitätskriterien wie etwas Hektarerträge oder Alkoholgehalte definieren.

Mit dem neuen, an Frankreich angelehnten System sollen geografische Angaben die Qualitäten definieren. Je kleiner eine Einheit sei, umso höher müsse die Weinqualität sein. Allerdings können die Weinbauverbände dabei selbst entscheiden, welche Kriterien in ihrem Anbaugebiet eine Rolle spielen und mit welchen Werten sie in das Lastenheft der Region aufgenommen werden. Die Regeln von Hektarerträgen sollen zudem flexibler gestaltet werden.

Noch unklar ist die künftige Rolle der seit langem als missverständlich kritisierten Großlagen. Das Landwirtschaftsministerium hat lediglich einen Prüfertrag erteilt, „welche bezeichnungsrechtlichen Anpassungen an die Verwendung der Namen kleinerer geografischer Einheiten im Sinne einer Vereinfachung und transparenteren Regelung aus Verbrauchersicht vorgenommen werden könnten.“

(uka / Foto: Deutsches Weininstitut)

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