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Ein französisches Gericht hat dem Bordeaux-Négociant CGM Vins erlaubt, weiterhin den Namen „Petrus“ als Teil eines Weinnamens für einen preisgünstigen Bordeaux zu nutzen. Dagegen geklagt hatte Château Petrus bereits im Jahr 2011.

CGM nutzt für einen Wein aus der Preisklasse um 12 Euro, der aus Weinen verschiedener Bordelais-Anbaugebiete cuvetiert wird, den Namen Petrus Lambertini. Er war der erste Bürgermeisters des Stadt Bordeaux und lebte zu Beginn des 13. Jahrhunderts. CGM gestaltete das Etikett mit einem großen Schriftzug des Namens sowie dem Zusatz „2nd Vin“ oder „No. 2“. Château Petrus hatte beanstandet, dass dies ein missverständlicher Hinweis sein könnte, es würde sich um den nicht existierenden Zweitwein des weltberühmten Weinguts handeln.

In der ersten Instanz hatte Château Petrus Recht bekommen. Die Richter urteilten damals, das Etikett könne durchaus missverständlich gelesen werden, und untersagten die weitere Verbreitung. In der Revision hingegen urteilte eine Kammer vor wenigen Tagen, die Etiketten seien komplett unterschiedlich gestaltet und sah keine Verwechslungsgefahr gegeben.

Château Petrus hat inzwischen angekündigt, den Rechtsstreit in der nächsten Instanz weiter zu führen.

(uka / Foto: CGM)

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