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Fränkischer Wein darf nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Würzburg auch in Zell an der Mosel (Rheinland-Pfalz) abgefüllt werden. Es gab damit der Klage eines Weinkellerei-Betriebs statt. Der hatte Müller-Thurgau zur Qualitätsweinprüfung angestellt, der in Franken produziert, aber in Zell abgefüllt worden war. Diese Prüfung ist notwendig, damit der Wein als Qualitätswein des Anbaugebiets Franken verkauft werden darf. Der Regierungsbezirk Unterfranken hatte den Antrag aber mit der Begründung abgelehnt, der Wein sei nicht in Bayern oder an Bayern angrenzende Bundesländer abgefüllt worden. Dagegen hatte die Kellerei geklagt.

Das Verwaltungsgericht begründete seine Entscheidung , die Ablehnung verstoße gegen das europäische Recht auf freien Waren- und Dienstleistungsverkehr. Die Regierung von Unterfranken müsse den Wein daher zur Qualitätsprüfung zulassen. Die Entscheidung sei ein Präzedenzfall. Ob die Bezirksregierung Unterfranken beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München in Berufung geht, ist noch nicht entschieden. Ein Sprecher sagte der Nachrichtenagentur dpa, man warte die Entscheidungsgründe ab und sehe dann weiter.

(uka / Foto: Bbb at wikivoyage)

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