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Für die drei bekannten Mosel-Weinberge „Uhlen Blaufüßer Lay“, „Uhlen Laubach“ und „Uhlen Roth Lay“ hat die EU-Kommission nach jahrelangem Genehmigungsverfahren nun den Status der „geschützten Ursprungsbezeichnung“ (g.U.) erteilt. Parzellen in den drei Weinbergen besitzen die Weingüter von Freiherr von Heddesdorff, Fries, Heymann-Löwenstein, Knebel, Rüdiger Kröber und Richard Richter. Der VDP-Winzer Reinhard Löwenstein sieht mit der Zulassung „die erste wirklich konsequente ‚Appellation contrôlée‘ auf deutschem Boden“ realisiert.

Er betont, entscheidend dabei sei die präzise Abgrenzung der Lagen durch das geologische Landesamt, der ausschließliche Anbau von Riesling, eine Bestandsdichte ab 7.000 Reben pro Hektar sowie traditionell orientierte Kellerrichtlinien beim Ausbau. Neue önologische Methoden seien ausgeschlossen. Für die Geschmacksrichtungen trocken, halbtrocken und edelsüß seien eindeutige Profile definiert. Prädikatsbezeichnungen wie Kabinett und Spätlese dürften die Betriebe für diese Weine nicht verwenden. Heymann-Löwenstein rechnet damit, dass weitere Betriebe an der Mosel dem Beispiel folgen werden.

(uka / Foto: Rolf Kranz - Wikipedia)

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