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Die Deutsche Weinakademie (DWA) hat am 22. Oktober 2019 den Antrag zur Aufnahme der Weinkultur in Deutschland in das Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes der UNESCO beim Sekretariat für das Welterbe in Rheinland-Pfalz im Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur eingereicht.

Ziel des Antrages ist es laut einer Pressemitteilung des Deutschen Weininstituts, „die Weinkultur stärker ins Bewusstsein der Öffentlichkeit zu rücken und die Leistungen all jener Menschen zu würdigen, die sie hierzulande aktiv gestalten, pflegen und weiterentwickeln“.

Im Mai 2019 hatte die DWA mit dem Deutschen Weininstitut (DWI) eine Online-Petition gestartet und die Träger der Weinkultur in Deutschland aufgerufen, den Antrag zu unterstützen. Damit konnten über 4.100 Unterstützer gewonnen werden. Zudem haben laut DWI alle Dachverbände der Weinerzeuger, der Winzergenossen­schaften sowie der Kellereien, alle regionalen Weinbauverbände, sowie weitere Organisationen der Weinkultur den Antrag ebenfalls unterzeichnet.

Bis Mitte April 2020 trifft jedes Bundesland aus allen Bewerbungen eine Vorauswahl und übermittelt bis zu vier Vorschläge an das Sekretariat der Kultusministerkonferenz (KMK). Dort wird aus allen Ländern eine maximal 64 Bewerbungen umfassende Vorschlagsliste erstellt und an das Expertenkomitee Immaterielles Kulturerbe bei der Deutschen UNESCO-Kommission weitergeleitet. Das Expertengremium prüft und bewertet die Bewerbungen anhand von fachlichen Kriterien und macht dann Vorschläge zur Aufnahme von Kulturformen in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes.

(uka / Foto: Deutsches Weininstitut)

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