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Die Mitglieder des Konsortiums Vino Bardolino haben die Trennung des Chiaretto von der DOC Bardolino beschlossen. Der „Chiaretto di Bardolino“ wird ab der Ernte 2018 eine eigene DOC erhalten. Beide Ursprungsbezeichnungen erhalten damit ein neues Regelwerk mit höheren Qualitätsanforderungen. 

Für Chiaretto und Bardolino wird der Höchstertrag von 13 auf zwölf Tonnen Trauben pro Hektar beschränkt. Der maximale Anteil der Rebsorte Corvina wird in beiden DOCs von 80 auf 95 Prozent angehoben. Weiter legte das Konsortium fest, dass in der DOC Bardolino nur lesefrische Trauben benutzt werden dürfen. Überreife oder angetrocknete Beeren werden damit verboten. Damit will sich Bardolino klar vom benachbarten Valpolicella abgrenzen

Für den Bardolino DOC werden zudem mit La Rocca, Montebaldo und Sommacampagna drei Zonen eingeführt. Die Ertragsbeschränkung bei diesen Weinen liegt nun bei 10 Tonnen Trauben pro Hektar. 

(uka / Foto: gemeinfrei)

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