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Nach gründlichen Überlegungen und regionaler Konsensfindung hat das niederösterreichische Weinbaugebiet Carnuntum nach intensiver Diskussion zwischen den Beteiligten einen DAC-Verordnungsentwurf vorgelegt, der vor wenigen Tagen von der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus, Maria Patek, unterzeichnet wurde. Damit wird das Carnuntum zum 14. österreichischen Weinbaugebiet.

Wie die Steiermark sowie das Kamp-, Krems- und Traisental setzt auch das östlich von Wien gelegene, 906 Hektar Weinbaufläche umfassende Carnuntum künftig auf eine dreistufige DAC-Regelung: Gebietswein, Ortswein und Riedenwein. Der Sortenspiegel fokussiert bei den Weißweinen auf Chardonnay, Weißburgunder und Grüner Veltliner, bei den Rotweinen auf Zweigelt und Blaufränkisch. Reinsortige Carnuntum-DAC-Weine müssen ausschließlich aus diesen Sorten vinifiziert werden, Verschnitte zu mindestens zwei Dritteln. Das bedeutet, dass Cuvées auch bis zu einem Drittel andere Qualitätsweinrebsorten enthalten können – beim Rotwein etwa St. Laurent, Cabernet Sauvignon oder Merlot.

Die neue DAC-Verordnung sieht vor, dass alle Weine der Geschmacksrichtung „trocken“ zu entsprechen haben und Rotweine zudem einen Alkoholgehalt von mindestens 12 Prozent aufweisen müssen.

(uka / Foto: ÖWM - Klaus Egle)

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