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Der Produzentenverband des Bordelais hat nun die chemische Vernichtung von Unkraut verboten. Die 4.500 Mitglieder hatten bereits vor zwei Jahren einen entsprechenden Beschluss dazu gefasst. Nach der Ausarbeitung der Details sei das Verbot für den Jahrgang 2019 in Kraft getreten, teilte der Verband mit.

Zudem müssten nun abgestorbene Rebstöcke sofort aus dem Weinberg entfernt werden und dürften dort auch nicht mehr gelagert werden. Damit wollen die Winzer das Infektionsrisiko der gesunden Rebstöcke reduzieren. Ebenfalls verpflichtend für die Weingüter ist nun erstmals eine genaue Dokumentation des Auftretens von Schädlingen sowie Infektionen samt ihrer Behandlung und den eingesetzten Mengen. Auf diese Weise soll der Spritzkalender individuell optimiert und damit der Einsatz von Schädlingsbekämpfungsmitteln deutlich reduziert werden.

(uka)

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