Das Ministerium für ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg hat die Säuerung von Trauben, Most und Wein des Jahrgangs 2017 für die Anbaugebiete Baden und Württemberg zugelassen. Das Ministerium teilte mit, „dass im Jahr 2017 der außergewöhnliche Witterungsverlauf vorliegt, der für die Zulassung der ausnahmsweisen Säuerung erforderlich ist“. Das Land Rheinland-Pfalz hatte diese Erlaubnis für seine Anbaugebiete Pfalz, Rheinhessen, Mittelrhein, Nahe, Ahr, Mosel und Saar schon vor einigen Tagen erteilt.
Die bisherige Vegetationsverlauf habe zu einer deutlich verfrühten Traubenreife mit hohen pH-Werten und niedrigen Säurewerten geführt. „Deshalb wurde, wie bereits in Rheinland-Pfalz, auch in Baden und Württemberg die Säuerung ausnahmsweise zugelassen“, schreibt das Ministerium in einer Mitteilung.
(uka / Foto: Deutsches Weininstitut)