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Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat die Erlaubnis erteilt, insgesamt 80.000 Saisonarbeiter und -arbeiterinnen etwa für die Weinberge unter sehr strengen Auflagen einreisen zu lassen. Jeder muss zweifelsfrei von der Bundespolizei identifiziert werden, um im Fall einer Infektion Kontaktketten herstellen zu können. Zudem ist die Einreise nur per Flugzeug an bestimmten Flughäfen erlaubt, die in den kommenden Tagen bekannt gegeben werden sollen.

Dazu dürfen Winzer und Landwirte bis zu 10.000 Helfer im Inland - beispielsweise Arbeitslose, Studierende, Asylbewerber und Kurzarbeiter anwerben. Zudem müssen sie einen standardisierten Gesundheitscheck vor dem ersten Arbeitstag absolvieren. Die Ankommenden sind verpflichtet, in den ersten 14 Tagen ihres Aufenthalts strikt getrennt von den anderen Beschäftigten zu leben und zu arbeiten. Sie dürfen außerdem das Betriebsgelände nicht verlassen.

(uka / Foto: Deutsches Weininstitut)

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