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Das Bundesministerium für Landwirtschaft und Ernährung hat 308 Hektar neue Weinanbauflächen für das Jahr 2017 genehmigt. Die Winzer hatten etwa 705 Hektar beantragt. Darunter sind auch Weinberge in Schleswig-Holstein. Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen.

Das Ministerium hatte seit Januar insgesamt 2.354 Anträge von Winzern entgegen genommen. 73 Prozent davon kamen aus Rheinland-Pfalz, 19 Prozent aus Baden-Württemberg und fünf Prozent aus Bayern. Das wichtigste Kriterium zur Genehmigung war die Steillage der beantragen Flächen. Lagen mit über 30 Prozent Gefälle hatten für das Ministerium Priorität, danach folgen Lagen mit 15 bis 30 Prozent Hangneigung.

Auch in Bundesländern ohne Anbaugebiete wurden Flächen genehmigt: In Niedersachsen sind es sechs Hektar, in Schleswig-Holstein 4,2 Hektar, in Brandenburg 3,4 Hektar, in Nordrhein-Westfalen 2,4 Hektar sowie in Mecklenburg-Vorpommern ein Hektar.

(uka / Foto: Deutsches Weininstitut)

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