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Wie in vielen der bekanntesten und interessantesten Weinbaugebiete Europas hat auch im Mittelburgenland der Weinbau eine lange Tradition. Er beginnt mit den Kelten vor über 2000 Jahren und erlebt schon in der Römerzeit einen ersten Höhepunkt, einen zweiten im 14. Jahrhundert nach der Völkerwanderung. Schwere Zeiten hatte das heutige Mittelburgenland in der Zeit der Türkenkriege im 16. und 17. Jahrhundert zu überstehen, aus dem Blickwinkel des Weinbaus war das letzte Drittel des 19. Jahrhunderts durch die Einschleppung der Reblaus die größte Zäsur. Mit dem Beginn des 20. Jahrhunderts setzte sich die Sorte Blaufränkisch endgültig durch und wurde zur Hauptsorte des Mittelburgenlandes.

Nirgendwo weltweit wird diese Edelsorte so intensiv und erfolgreich gepflegt wie hier im „Blaufränkischland”.  Mit 1170 ha beträgt ihr Anteil 55,6% der gut 2000 ha großen Anbaufläche des Weinbaugebietes Mittelburgenland, mit steigender Tendenz. Die Hanglagen mit vorwiegend schweren, lehmigen Böden mit guter Wasserspeicherung und die Öffnung des Tales zur pannonischen Tiefebene bieten die besten Voraussetzungen für optimales Gedeihen der spätreifenden, überwiegend kleinbeerigen Sorte. Zudem existieren im Gebiet eine Anzahl alter Blaufränkischweingärten - zum Teil bis zu 80 Jahre alt - die nur mehr wenig Ertrag, dafür aber die gesuchte Spitzenqualität liefern.

Bei einer solchen Spezialisierung und der Dominanz des Blaufränkisch war es klar, dass dies im Namen der Region zum Ausdruck kommen sollte. Dies erfolgte durch eine klare Positionierung innerhalb der österreichischen Weinbaulandschaft mit dem Synonym „Blaufränkischland”.

Der nächste, logische Schritt wurde durch die Novellierung des Österreichischen Weingesetzes im Jahr 2000 möglich. Danach erlaubt das Gesetz seit dem Juli 2002 Qualitätsweine mit typisch regionaler Herkunft und klarem (eindeutigem) Geschmacksprofil unter der Bezeichnung des Herkunftsgebietes und dem Zusatz „DAC” zu vermarkten. DAC  steht für „Districtus Austriae Controllatus”, was für „Österreichische kontrollierte Herkunftsbezeichnung” steht.

Damit übernahm auch Österreich ein bewährtes Vermarktungssysteme großer Weinländer wie Frankreich (AOC), Italien (DOC), und Spanien (DO), wobei der Name der Region als Marke fungiert. „Die zunehmende Industrialisierung der internationalen Weinwirtschaft verlangt von Österreich eine klare Positionierung. In Österreich stehen Terroir, Handarbeit und die Herkunft beim Wein im Vordergrund”, so das Credo der Österreichischen Weinmarketing-Gesellschaft (ÖWM).

Als erstes Rotweingebiet Österreichs folgt das Mittelburgenland dieser Strategie und präsentiert ab dem Jahrgang 2005 typische Blaufränkisch-Weine unter dem Namen „Mittelburgenland DAC”.

Das dafür zuständige Regionale Weinkomitee hatte es dabei nicht immer leicht, müssen doch die vielfältigen Interessen der Weinbauern und auch so mancher kleinerer und größerer Institutionen beachtet werden. Mit diplomatischem Geschick und großem Einsatz schafften es der Obmann Anton Iby und im Hintergrund der Geschäftsführer der Weinwerbung Burgenland, Willi Balanjuk, das Projekt zu verwirklichen. Dabei gab es auch eine enge Zusammenarbeit mit dem BA für Weinbau in Eisenstadt, die zu einem interessanten Ergebnis führte. Zitat Dr. Walter Flak, Leiter des BA für Weinbau: „Über die Analyse und statistische Auswertung von Weininhaltsstoffen, insbesondere von Aromakomponenten und Mineralstoffen, konnte die Weinherkunft (Weinbaugebiet Mittelburgenland) eindeutig zugeordnet werden. Auffällig waren dabei die aus internationaler Sicht sehr hohen Resveratrolgehalte”.

Damit ist auch wissenschaftlich die Eigenständigkeit und Unverwechselbarkeit des Blaufränkisch aus dem Blaufränkischland bewiesen. 42 Weinbaubetriebe halten sich mit ihrem Blaufränkisch an die strengen Anbau- bzw. Ausbauvorschriften und unterwerfen sich freiwillig den Kontrollen, darunter alle Leitbetriebe des Gebietes.

Eine klare% fruchtbetonte Art und eine gewisse Lebendigkeit
Die wohl wichtigste Frage, die sich im Zusammenhang mit dem Mittelburgenland DAC stellt, ist die nach dem typischen Geschmack der Weine. Der ist in unseren bisherigen Verkostungen auch deutlich herausgekommen: Zartwürzige Nase mit Aromen von Brombeeren, Heidelbeeren, Kirschen, im Mund mit kerniger Frucht, dazu Anklänge an Kräuter (Minze), saftig, angedeutete Säure, trocken mit präsenten Tanninen. Seine klare, fruchtbetonte Art und eine gewisse Lebendigkeit zeichnen die Sorte in jeder Ausbauvariante und Reifestufe aus, Mineralität und Gesamtbild sind tatsächlich unverwechselbar dem Mittelburgenland zuzuordnen.


Die Schwerpunktverkostung des Mittelburgenland DAC

Die aktuelle Verkostung bei Wein-Plus (Weinführer) der Stufen „Classic” und „Riede” untermauert die Schlüssigkeit des Konzeptes und zeigt, dass die Weine ein geschlossen hohes Niveau aufweisen.

Selten erleben wir bei Wein-plus eine Verkostung mit Weinen von mehr als 30 Betrieben eines Gebietes, die kaum einen Ausreißer nach unten aufwies, dafür aber etliche nach oben. Das zeigt zudem, dass die bisherigen „Lokomotiven” der Region, wie etwa Gesellmann, Igler, Gager, Heinrich, Weninger, Wellanschitz und einige andere, die regionalen Weinbauernkollegen erfolgreich  motiviert haben, sodass ein derart erfreuliches Ergebnis zustande kommen konnte.

Man darf gespannt sein, wie sich die „Reserve-Weine”, die ab März 2007 auf den Markt kommen, präsentieren. Nach den bisherigen Erfahrungen kann man wohl mit vielen positiven Ergebnissen rechnen. Und mit dem in dieser Region großen Jahrgang 2006 sollte sich der Erfolg noch rascher einstellen, als ohnehin zu erwarten ist.


Die gesetzlichen Vorgaben für den »Mittelburgenland DAC«

(Auszugsweise). Die Trauben für den Wein werden ausschließlich im Weinbaugebiet Mittelburgenland geerntet, und der Wein muss aus der Sorte Blaufränkisch bereitet werden. Kleinere Mengen anderer Sorten (bis 15 %) werden im Verschnitt toleriert. Die Bezeichnung »DAC« ist auf dem Etikett in unmittelbarem Zusammenhang mit »Mittelburgenland« anzugeben.

Die Angabe der Weinbauregion, des bestimmten Anbaugebietes »Burgenland« und von Großlagen ist unzulässig. Gemeindename und/oder Riede dürfen auf dem Etikett stehen. Weitere Verkehrsbezeichnungen wie »Qualitätswein«, »Kabinett« oder »Spätlese« sind unzulässig.

Die allfällige Angabe eines Markennamens, der Rebsorte oder einer kleineren geografischen Einheit als dem Weinbaugebiet hat so zu erfolgen, dass sie der Angabe des Weinbaugebietes Mittelburgenland möglichst untergeordnet ist.

Klare gesetzliche Vorgaben finden sich auf dem Etikett wieder
 

Weitere Merkmale sind die verpflichtende Angabe des Jahrgangs sowie eines Mindestalkoholgehalts von 12,5 % oder 13 % auf dem Etikett und die Abfüllung des Weines auf Glasflaschen (Liter- und Doppelliterflaschen sind definitiv ausgeschlossen).

Der Apfelsäuregehalt muss kleiner oder gleich 0,5 g/Liter betragen, und der Restzucker darf 2,5 g/Liter nicht überschreiten. Der Wein muss grundsätzlich folgende Eigenschaften besitzen: einen sortentypischen Geschmack, eine gedeckt kräftige rote Farbe und ein typisches Sortenbukett im Geruch.


Gesetzliche Prüfung

Die kommissionelle Verkostung im Rahmen des Verfahrens zur Vergabe der staatlichen Prüfnummer für Wein mit der Bezeichnung »Mittelburgenland DAC« erfolgt im Bundesamt für Weinbau/Zentralstelle. Ein »Mittelburgenland DAC«-Wein wird ausnahmslos im Anbaugebiet Mittelburgenland hergestellt, kann aber außerhalb abgefüllt werden. Eine Herstellung außerhalb des Gebietes darf nur mit Genehmigung des regionalen Weinkomitees Burgenland erfolgen. Solche Ausnahmen können dort gemacht werden, wo die Weingärten des Herstellers im Mittelburgenland liegen und die Herstellung des Weines auf einem Betrieb außerhalb des Mittelburgenlandes erfolgt oder ähnliches. Ein Wein mit der Herkunftsbezeichnung »Mittelburgenland DAC« darf außerhalb des Anbaugebietes lediglich mit staatlicher Prüfnummer transportiert werden.

Mittelburgenland DAC-Weine - an der Kapsel erkennbar

»Mittelburgenland DAC«-Weine werden ausschließlich mit einer spezifischen Kapsel abgegeben, deren Aussehen vom regionalen Weinkomitee Burgenland festgelegt wurde. Logische Konsequenz ist, dass in Zukunft der Begriff »Mittelburgenland« auf dem Etikett den DAC-Weinen vorbehalten ist. Alle anderen Qualitätsweine der Region dürfen diesen Begriff nicht verwenden, hier ist die Bezeichnung des bestimmten Anbaugebietes »Burgenland« zulässig.


Zulässige Zusatzbezeichnungen für den Mittelburgenland DAC

Classic: Um die Bezeichnung »Classic« führen zu dürfen, wird ein sortentypischer, fruchtiger und würziger Geschmack verlangt. Der Ausbau des Weines erfolgt im traditionellen großen Eichenfass und/oder im Stahltank. Der Wein darf keinen oder nur einen kaum merkbaren Holzton aufweisen. Der Wein darf nicht vor dem 1. März des auf die Ernte folgenden Jahres an den Verbraucher abgegeben werden.

Der Antrag zur Erlangung der staatlichen Prüfnummer für Wein mit der Verkehrsbezeichnung »Mittelburgenland DAC« darf ab 1. Januar des auf die Ernte folgenden Jahres gestellt werden.

Riede oder Marke: Um eine Rieden- oder Markenbezeichnung führen zu dürfen, wird ein sortentypischer, fruchtiger und würziger Geschmack verlangt, der Wein muss kräftig sein. Der Ausbau des Weines erfolgt im traditionellen großen Eichenfass und/oder in gebrauchten Barriques. Der Wein darf keinen oder nur einen leichten Holzton aufweisen. Der vorhandene Alkoholgehalt ist mit 13 bis 13,5 % auf dem Etikett anzugeben. Der Wein darf nicht vor dem 1. September des auf die Ernte folgenden Jahres an den Verbraucher abgegeben werden.

Der Antrag zur Erlangung der staatlichen Prüfnummer für Wein mit der Verkehrsbezeichnung »Mittelburgenland DAC« darf ab 1. Juni des auf die Ernte folgenden Jahres gestellt werden.

Reserve: Um die Bezeichnung Reserve (diese kann in Verbindung mit einer Rieden- oder Markenbezeichnung auftreten) führen zu dürfen, wird ein sortentypischer, fruchtiger und würziger Geschmack verlangt, der Wein muss kräftig sein. Der Ausbau des Weines erfolgt im traditionellen großen Eichenfass und/oder in Barriques. Der vorhandene Alkoholgehalt ist mit mindestens 13 % auf dem Etikett anzugeben. Der Wein darf nicht vor dem 1. März des auf die Ernte zweitfolgenden Jahres an den Verbraucher abgegeben werden.

Der Antrag zur Erlangung der staatlichen Prüfnummer für Wein mit der Verkehrsbezeichnung »Mittelburgenland DAC« darf ab 1. Jänner des auf die Ernte zweitfolgenden Jahres gestellt werden.

Soweit die gesetzlichen, auszugsweise vorgestellten Regelungen. Aber wie bei gutem Wein so oft, das alles kann den Wein wohl erklären, aber nicht wirklich beschreiben.

Wer sich in der reizvollen Weinbauregion umsehen und die offenen und herzlichen Weinbauern besuchen will, dem sei zur ersten Orientierung die Gebietsvinothek in Deutschkreutz warm ans Herz gelegt. Dort hat man die Gelegenheit sich bei über 120 Weinen in die Gegend und den Wein einzustimmen.

 

Ergebnisse der Schwerpunktverkostung:
Weinführer

Der Link zur Region:
www.blaufraenkischland.at

Die einzelnen Kataster (Rebflächen detailliert):
gis.bgld.gv.at/SynerGISWeb/FrontController?project=weinbaufluren

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