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Welche Gesetze und Regelungen gelten für die Weinherstellung?
In allen Weinbauländern der Erde ist die Weinherstellung in irgendeiner Form rechtlich geregelt.
In den Ländern der Europäischen Union bilden die EU-Weinmarktordnung und die EU-Ökowein-Verordnung die wesentlichen, verbindlichen Grundlagen für Weinbau, Weinproduktion und Weinvermarktung. Die Regelungen dieser Verordnungen müssen von den EU-Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden.
In Deutschland sind auf dieser Basis das Weingesetz und die Weinverordnung die zentralen Gesetzeswerke für den Weinbereich. Darüber hinaus gelten die Vorschriften des Pflanzenschutz- und Düngerechts, des Lebensmittelrechts, des Wettbewerbsrechts, des Verbraucherschutzrechts, des Handelsrechts sowie entsprechende weitere relevante Gesetze.
Zusätzlich haben die Richtlinien der Internationalen Organisation für Rebe und Wein (OIV) Gültigkeit, die als überstaatliche Organisation zwar keine gesetzgeberische Kompetenz besitzt, deren Vorgaben aber für die Mitgliedsländer bindend sind.
Die Mitgliedsbetriebe von Winzer- und Agrarverbänden wie dem Verband Deutscher Prädikatsweingüter (VDP), ECOVIN, Bioland, Naturland oder Demeter haben sich an deren gegenüber den gesetzlichen Vorschriften strengere Regelungen zu halten.