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Was bedeutet Kabinett?
Kabinett ist in Deutschland die erste von sechs Prädikatsstufen innerhalb des Qualitätssystems. Die Trauben für einen Kabinett-Wein müssen je nach Anbaugebiet ein Mindest-Mostgewicht von 67 bis 82 Grad Oechsle aufweisen. Davon abgesehen muss der Wein die Kriterien der Kategorie Qualitätswein erfüllen. Kabinett-Weine können in allen Geschmacksrichtungen von trocken bis restsüß ausgebaut werden.
In Österreich ist Kabinett die Bezeichnung für einen gehobenen Qualitätswein, gilt aber nicht als Prädikat im Sinne des Weingesetzes. Das Mindest-Mostgewicht der Trauben muss bei 17 Grad KMW liegen. Österreichische Kabinett-Weine müssen trocken ausgebaut werden.