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Wie vermeiden Weinhändler und Winzer Abmahnungen?
Immer wieder werden Weinhändler und Winzer abgemahnt. Vor allem der Weinvertrieb über das Internet birgt viele Problembereiche, die Konkurrenten, Wettbewerbsverbände und Verbraucherschutzvereine ausnutzen, um Abmahnungen zu versenden.
Eine Abmahnung ist ein Schreiben, in dem dem Empfänger vorgeworfen wird, gegen wettbewerbsrechtliche Gesetze verstoßen zu haben. Der Abgemahnte wird aufgefordert, eine sogenannte strafbewehrte Unterlassungserklärung – die dem Schreiben beiliegt – zu unterschreiben und so zu versichern, das ihm vorgeworfene rechtswidrige Verhalten künftig zu unterlassen. Für den Fall, dass er dann gegen diese Unterlassungserklärung verstößt, also noch einmal die darin genannten wettbewerblichen Rechtsvorschriften verletzt, wird dem Abgemahnten eine hohe Vertragsstrafe angedroht. Auch die Abmahnung selbst wird bereits mit mehreren hundert Euro “in Rechnung gestellt”.
Eine Abmahnung ist also stets eine sehr lästige und teure Angelegenheit. Deutsche Weinhändler und Winzer können beispielsweise abgemahnt werden, wenn sie Bioweine über das Internet vertreiben und keine Biozertifizierung haben oder wenn sie Weine online verkaufen und dabei nicht das seit 1. Januar 2019 geltende Verpackungsgesetz umsetzen, indem sie im Verpackungsregister eingetragen und bei einem dualen System angemeldet sind. Ausgesprochen wichtig und abmahnfähig ist auch die Einhaltung der seit dem 25. Mai 2018 gültigen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Weitere häufig vorkommende Abmahnungsgründe sind beispielsweise Verstöße gegen die Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV), gegen die Preisangabenverordnung (PAngV) sowie fehlende oder unzulässige Formulierungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), etwa die Widerrufsbelehrung betreffend.
Jeder, der eine Abmahnung erhält, sollte diese keinesfalls ignorieren, sondern ernst nehmen und unverzüglich rechtliche Beratung in Anspruch nehmen. Ein Rechtsanwalt wird prüfen, inwieweit die Abmahnung überhaupt berechtigt ist, und ein entsprechendes Antwortschreiben an den Absender aufsetzen. Juristische Korrespondenz sollte man unbedingt Fachleuten überlassen. Der Rechtsanwalt kann abschätzen und erklären, welche Folgen aus dem vorgeworfenen (abgemahnten) Rechtsverstoß und auch aus einer Unterzeichnung der strafbewehrten Unterlassungserklärung erwachsen können. Weitere Hinweise und Ratschläge bietet der folgende Magazinartikel: Richtiges Verhalten im Falle einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung
Am besten ist es, durch die Gestaltung des eigenen Onlineshops und durch das eigene unternehmerische Verhalten erst gar keinen Anlass für Abmahnungen zu bieten. Business Premium-Mitglieder von wein.plus können beispielsweise einfache und kostengünstige Lösungen nutzen, um sich biozertifizieren zu lassen und das Verpackungsgesetz umzusetzen.
Für eine umfassende rechtliche Beratung arbeitet wein.plus mit dem Rechtsanwalt und Internet-Experten Hans-Peter Kröger zusammen, der auf den Weinhandel spezialisiert ist und wein.plus Premium-Mitgliedern für bestimmte Leistungen Vorzugskonditionen einräumt. Details finden sich in der wein.plus Vorteilswelt für Mitglieder: Kompetente Rechtsberatung
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