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Welche Auswirkungen hat das neue Verpackungsgesetz ab 1. Januar 2019 für Weinhändler in Deutschland?
Das Verpackungsgesetz (VerpackG) ist zum 1. Januar 2019 in Deutschland in Kraft getreten und ersetzt die bis zum 31. Dezember 2018 gültige Verpackungsverordnung. Ziel des Gesetzes ist es, erstens bestimmte Verpackungsmaterialien stärker als bisher zu recyceln und zweitens generell das Müllaufkommen zu reduzieren. Dafür werden die Vorschriften zur Mülltrennung, Entsorgung, Wiederverwendung und zum Recycling verschärft.
Lizenzierungspflicht für Verpackungen
Betroffen von den neuen Regelungen sind alle Versandhändler und damit auch alle Weinhändler in Deutschland, die Wein an ihre Kunden versenden. Das Gesetz verpflichtet jeden Versender von Waren, alle Verpackungen, die er erstmals gewerbsmäßig in Verkehr bringt, zu lizenzieren. Verpackungen sind laut § 3 VerpackG “aus beliebigen Materialien hergestellte Erzeugnisse zur Aufnahme, zum Schutz, zur Handhabung, zur Lieferung oder zur Darbietung von Waren, die vom Rohstoff bis zum Verarbeitungserzeugnis reichen können, vom Hersteller an den Vertreiber oder Endverbraucher weitergegeben werden”. Im Weinhandel gilt das für Versandkartons ebenso wie für Klebeband, Füllmaterial, Luftpolster, Flaschenmanschetten sowie sämtliches weitere Verpackungsmaterial.
Das Gesetz bezieht sich auf die Versand- und auf die Produktverpackungen. Beim Wein ist es üblicherweise der Produzent (also der Winzer), der die Produktverpackung (Flaschen, Verschlüsse etc.) lizenzieren muss, da er derjenige ist, der diese erstmals gewerblich in Verkehr bringt. Er muss auch alle Verpackungsmittel lizenzieren, die für den Versand vom Weingut zum Weinhändler anfallen. Der Weinhändler muss dann die Verpackungsmittel lizenzieren, die für den Versand zum Kunden anfallen. Winzer, die selbst Weine an ihre Kunden versenden, müssen sowohl die Produkt- als auch die dafür notwendige Versandverpackung komplett lizenzieren.
Teilnahmepflicht an einem dualen System
§ 7 Abs. 1 VerpackG verpflichtet alle Händler, die mit Ware (hier also: Wein) befüllte Verkaufs- oder Umverpackungen erstmals gewerbsmäßig in Verkehr bringen, sich mit diesen Verpackungen an mindestens einem Mülltrennungssystem zu beteiligen. Wer sich nicht an einem solchen dualen System beteiligt, darf keinerlei Versandverpackungen gewerblich verwenden.
Registrierungspflicht im Verpackungsregister
Gemäß § 9 VerpackG muss sich jeder Versandhändler (Inverkehrbringer) bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) – www.verpackungsregister.org – registrieren. Ohne diese Registrierung ist es ab dem 1. Januar 2019 verboten, mit Ware befüllte Verkaufs- oder Umpackungen, die beim privaten Endkunden anfallen, gewerbsmäßig in Verkehr zu bringen. Wer dies ohne vorherige Registrierung tut, riskiert ein Bußgeld von bis zu 200.000 Euro. Die Registrierung ist die Voraussetzung für die Teilnahme an einem dualen System und musste daher vor dem Inkrafttreten des Gesetzes erfolgen. Das Register ist öffentlich, so dass jeder Marktteilnehmer (Wettbewerber, Lieferant, Abnehmer sowie die zuständigen Behörden) nachprüfen kann, ob ein Weinhändler ordnungsgemäß registriert ist oder nicht.
Hinweispflicht auf Einweg- und Mehrwegverpackungen
Darüber hinaus müssen Versandhändler ihre Kunden darauf hinweisen, ob die Verpackungsmittel nach der Rückgabe wiederverwendet werden können oder nicht. Eine entsprechende Information – “Einwegverpackung” oder “Mehrwegverpackung” – muss beim Weinhändler beispielsweise bereits im Online-Shop erfolgen.
Verpackungslizenzierung mit „Lizenzero“
Der Umweltdienstleister Interseroh, der als duales System anerkannt ist, bietet mit „Lizenzero“ eine bequeme und günstige Komplettlösung für die Verpackungslizenzierung an. Weinhändler können sich auf www.lizenzero.de ausführlich über das neue Verpackungsgesetz informieren und, sobald sie im Verpackungsregister eingetragen sind, ihre Verpackungen lizenzieren – Business Premium-Mitglieder von wein.plus erhalten hier einen Preisvorteil von 12 Prozent. Details finden sich in der wein.plus Vorteilswelt für Mitglieder: Verpackungslizenzierung mit Interseroh